• #120: Abfindung wegen Jobverlust - Die besten Steuer-Strategien

  • Dec 10 2024
  • Spieldauer: 30 Min.
  • Podcast

#120: Abfindung wegen Jobverlust - Die besten Steuer-Strategien

  • Inhaltsangabe

  • SAP und VW kündigen Massenentlassungen an - die Frage nach der optimalen Versteuerung von Abfindungen wird damit brandaktuell. Eine Abfindung ist eine Entschädigung für den Jobverlust, allerdings existiert kein automatischer Anspruch darauf. Wer jedoch eine Abfindung erhält, kann bei der Steuer durch geschickte Gestaltung sparen. Die Abfindung wird als Arbeitslohn versteuert, aber die sogenannte Fünftelregelung ermöglicht eine günstigere Besteuerung. Wichtig zu verstehen: Die Abfindung muss in voller Höhe versteuert werden - die Fünftelregelung wirkt sich lediglich auf den anzuwendenden Steuersatz aus. Der Mechanismus funktioniert so: Das Finanzamt teilt die Abfindung rechnerisch durch fünf. Dieses Fünftel wird dann zum regulären Jahreseinkommen hinzugerechnet. Die sich daraus ergebende Steuererhöhung wird mit fünf multipliziert - das ist die Steuer auf die gesamte Abfindung. Durch diese Berechnung wird ein niedrigerer Steuersatz erreicht als bei einer Besteuerung der gesamten Abfindung auf einmal. Die Progression des Steuertarifs wird dadurch abgemildert. Damit diese Vergünstigung greift, muss die Zahlung als Ersatz für entgangene Einnahmen erfolgen. Außerdem darf keine Mitschuld des Arbeitnehmers vorliegen und die Zahlung sollte als Einmalbetrag erfolgen. Ab 2025 kommt es zu einer wichtigen Änderung: Die Fünftelregelung wird nicht mehr direkt bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Die steuerliche Vergünstigung erhalten Arbeitnehmer erst im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung zurück. Für Beschäftigte im Spitzensteuersatz bieten sich besondere Optimierungsmöglichkeiten. Denn hier hat die Fünftelregelung ohne weiteres keine positive Auswirkung. Eine Verschiebung der Abfindung ins Folgejahr kann sinnvoll sein. Auch die Nutzung eines Investitionsabzugsbetrags kann die Steuerlast effektiv senken. Bei der Sozialversicherung gibt es einen klaren Vorteil: Echte Abfindungszahlungen bleiben komplett beitragsfrei. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht oder es sich um ausstehende Lohnzahlungen handelt. Einen Sonderfall stellen Minijobs dar. Hier führt eine Abfindung zwar nicht zur Sozialversicherungspflicht, allerdings entfällt die günstige Pauschalbesteuerung. Die Steuer wird stattdessen nach den individuellen Merkmalen des Arbeitnehmers berechnet. Zum besprochenen Angebot: www.lexware.de/steuerfabi (Anzeige) Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
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