• #123: Investieren mit GmbH: Steuern bei Aktien, Krypto und Gold

  • Dec 30 2024
  • Spieldauer: 29 Min.
  • Podcast

#123: Investieren mit GmbH: Steuern bei Aktien, Krypto und Gold

  • Inhaltsangabe

  • Die Steuerbelastung für Kapitalanlagen in einer GmbH unterscheidet sich grundlegend von der privaten Vermögensanlage. Die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH setzt sich aus Körperschaftsteuer (15%), Solidaritätszuschlag (0,825%) und Gewerbesteuer (je nach Standort) zusammen. In München beträgt der Gesamtsteuersatz beispielsweise 33,3%, da hier ein Gewerbesteuerhebesatz von 490% gilt. Bei Zinseinkünften aus Anleihen oder Festgeld zahlt die GmbH somit etwa 33% Steuern, während Privatpersonen der Abgeltungsteuer von 26,375% (inkl. Solidaritätszuschlag) unterliegen. Für Goldanlagen gilt: In der GmbH werden Gewinne mit circa 33% besteuert. Privatpersonen müssen hingegen bei Verkauf innerhalb eines Jahres ihren persönlichen Steuersatz bis 47,5% zahlen. Nach einem Jahr ist der private Verkauf steuerfrei. Die Anschaffung von Anlagegold durch eine GmbH ist grundsätzlich zulässig, da die GmbH keine Privatsphäre besitzt. Wichtig ist die Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen, etwa bei Goldschmuck mit möglicher privater Nutzung. Anlagegold ist umsatzsteuerbefreit, während andere Edelmetalle wie Silber der 19% Umsatzsteuer unterliegen. Bei Bitcoin und Kryptowährungen gelten ähnliche Grundsätze: Die GmbH versteuert Gewinne mit circa 33%. Privatpersonen zahlen bei Verkauf innerhalb eines Jahres bis zu 47,5%, danach ist der Gewinn steuerfrei. Für die Zuordnung zum Betriebsvermögen genügt das wirtschaftliche Eigentum am Wallet. Auch hier sind verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden, besonders bei Kryptowährungen mit privatem Nutzungsvorteil. Besonders attraktiv sind Aktienfonds: Nach § 20 Investmentsteuergesetz bleiben 80% der Erträge körperschaftsteuerfrei und 40% gewerbesteuerfrei. Dies gilt sowohl für Dividenden als auch Veräußerungsgewinne aus Aktienfonds. Ein wesentlicher Vorteil der GmbH: Sämtliche Kosten der Vermögensverwaltung sind steuerlich absetzbar - von Zinsaufwendungen bis zu Fahrtkosten zur Aktionärsversammlung. Privatanleger können hingegen nur den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro geltend machen.
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