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Wie viel ich? Fragen zur Selbstbestimmung

Von: Konrad-Adenauer-Stiftung | Die Politische Meinung
  • Inhaltsangabe

  • Selbstbestimmung wird als Fortschrittsparadigma von der Ampelkoalition für vielzählige gesellschaftspolitische Bereiche als oberstes durchsetzbares Ziel definiert. Welche neuen Konflikte und Herausforderungen gerade für den gesellschaftlichen Zusammenhalt entstehen, wenn individuelle Entscheidungen prioritär sind, wird in unserer Podcast-Reihe „Wie viel ich? − Fragen zur Selbstbestimmung“ thematisiert. Im Fokus steht folgende Fragestellung: Ist eine maximale Selbstbestimmung, so wie sie gerade in verschiedenen Politikfeldern durchgesetzt werden soll, tatsächlich Ausdruck von Fortschritt und Freiheit? Die aktuellen Debatten zum Selbstbestimmungsgesetz, Paragrafen 218 StGB, Prostitutionsgesetzgebung und Leihmutterschaft sollen unter dieser Frage diskutiert werden.
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  • Geschlecht II
    May 30 2024
    Im April hat der Bundestag das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ verabschiedet. Wie stehen unsere Gäste – Dr. Alexander Korte und Till Randolf Amelung – dazu? Wir haben mit beiden vor der Abstimmung gesprochen und sie gefragt, welche Konsequenzen sie für sehr junge Menschen befürchten. Zunächst einmal – es ist ein reiner Verwaltungsakt: Ab dem Alter von 14 Jahren darf man seinen Geschlechtseintrag und seinen Namen - mit der Zustimmung der Eltern - beim Standesamt ändern. Doch damit ist es oft nicht getan. Mit Erlaubnis der Eltern dürfen Ärzte – hochumstrittene – Pubertätsblocker verschreiben oder an unter 18-Jährigen medizinische Eingriffe zur Geschlechtsumwandlung vornehmen. Eine so frühe Entscheidung hat immer Konsequenzen – psychische und körperliche. Unsere Experten sehen solche Entwicklungen kritisch, begründen das fundiert und warnen vor zu frühen „Entscheidungen“, die körperlich irreversible Schäden anrichten können. Dr. Alexander Korte ist Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Vorstandsmitglied der Fachzeitschrift Sexologie. Er ist Experte für Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen. Till Randolf Amelung ist ein freier Autor und Geschlechterforscher. Er ist ein kritischer Beobachter des queeren Aktivismus und betreut mit „Transgender Germany“ die größte deutsche Facebookgruppe.
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    46 Min.
  • §218 (Schwangerschaftsabbruch) II
    May 14 2024
    Die aktuell geltende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch sieht eine Pflichtberatung vor. Eine solche Beratung muss gemäß § 218 Strafgesetzbuch ergebnisoffen geführt werden. Sie soll ermutigen, nicht belehren oder bevormunden. Sie dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Wir sprechen mit Julia Seeberg, Geschäftsführerin von donum vitae, über den Wert der Pflichtberatung und die Konflikte von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen. Donum vitae wurde 1999 – nach dem Ausstieg der katholischen Bischöfe aus dem gesetzlichen Beratungssystem – von Laien gegründet. – als eigenständiger bürgerlich-rechtlicher Verein. Heute gibt es bundesweit mehr als 200 Beratungsstellen, in denen Frauen, Männer und Paare – egal welcher Nationalität, Konfession oder sexuellen Orientierung – beraten werden.
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    31 Min.
  • §218 (Schwangerschaftsabbruch) I
    Apr 15 2024
    Der Konflikt, ob sich eine Frau für oder gegen eine Schwangerschaft entscheidet, ist sehr persönlich und oft schambehaftet. Gesellschaftlich ist der Schwangerschaftsabbruch seit Jahrhunderten geregelt und normiert. In Deutschland wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1993 ein und der gesetzlichen Regelung 1995 Kompromiss zwischen zwei unterschiedlichen Rechtsgütern gefunden: Das Lebensrecht des Ungeborenen, auf das die Verfassungsrichter verwiesen, und das Recht der Frau auf Selbstbestimmung. Gefasst wurden die gesetzlichen Regelungen in §§ 218 ff. StGB und im bereits 1992 in Kraft getretenen Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG). Über die derzeit geltende Regelung, den Wert der Pflichtberatung und die Frage, wie Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, geholfen werden kann, sprechen wir mit Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB und Dr. Anne Gidion, Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
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    28 Min.

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